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Kirchenvorstand

Aussagen zur rechten Lebensordnung christlicher Gemeinden und deren geistliche Leitungsgremien hat es eigentlich schon immer, also seit urchristlicher Zeit, gegeben.

Die jetzt in Bayern gültige Ordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirche ist also nur ein vorläufiger Schlußpunkt, wobei dem Kirchenvorstand eine erhebliche Mitverantwortung beziehungsweise -verpflichtung zukommt, und zwar insofern, als er sich als geistliches Leitungsgremium der Kirchengemeinde theologische Kompetenz erarbeitet.

Das heißt, der Kirchenvorstand gewinnt Einsichten, Kenntnisse und Urteilsvermögen zu den wichtigsten Fragestellungen christlichen Glaubens im Umgang mit biblischen Texten und bringt diese Kompetenz auch in die Gemeinde ein.

Mir zum Beispiel schwebte vor Beginn der derzeitigen Sitzungsperiode vor, an einem alljährlichen Gemeindeabend der Gemeinde von der Arbeit des Kirchenvorstands zu berichten, um so dessen Tätigkeit transparenter zu machen. Dies blieb bislang ein Wunschtraum. Und warum?

Weil der "leidige Verwaltungskram" viel zu wenig Zeit läßt, um unter anderem auch die Verbindung zur Gemeinde neu zu überlegen und bewußt zu planen. Andere Mitglieder des Kirchenvorstands werden wohl auch die Erfahrung gemacht haben, daß die Umsetzung der theologischen Kompetenz noch zu wünschen übrig läßt.

Trotzdem bin ich der Ansicht, daß der Kirchenvorstand, soweit ich dies aufgrund meiner bald 23jährigen Mitarbeit in diesem Gremium beurteilen kann, seiner Verpflichtung der Gemeinde gegenüber gerecht wurde.

Um nur einige Beispiele zu nennen: So ist es ihm nach anfänglichen Schwierigkeiten gelungen, die Reibungsflächen zu glätten, die dadurch entstanden sind, daß sich an die volkskirchliche Gemeinde eine evangelikale, charismatische Richtungsgemeinde angegliedert hat.

Man hat die Zeit ohne regulären Gemeindepfarrer von Frühjahr 1997 bis Frühjahr 1998 - bedingt durch die Krankheit von Wolfgang Brandt und die anschließende Vakanz - mit verstärktem Einsatz ohne Schaden, ja sogar gestärkt überstanden.

Den guten Gottesdienstbesuch und die vielfältige Mitarbeit in der Gemeinde dürfte der Kirchenvorstand wesentlich beeinflußt haben. Auch die geschlossene Einmütigkeit und die feste und konsequente Haltung bei der Wiederbesetzung der Pfarrstelle beweist Souveränität.

Folgende Kirchenvorsteher vertreten zur Zeit die Gemeinde: Rudolf Beigel, Ulrike Gloger, Werner Göbel, Jürgen Hinrichs, Dieter Katz, Stefan Krüger, Elke Kummer, Max Müller, Rosemarie Polak, Alfred Schönteich, Rosemarie Stulpe, Martin Vogell, Johann Wixler und ich als Vertrauensmann.

Dr. Roland Volk

Kirchenvorsteher-Rüstzeit 22. - 24. April 1983

(Foto: Dietrich Steinbauer)
 


Diese Seiten stammen aus der Festschrift zum 50-jährigen Kirchenjubiläum im Jahr 1999.
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